Unterstützung bei Therapiekosten

Therapieleistungen können mitunter eine finanzielle Herausforderung sein. Deshalb möchten wir Ihnen hier die wichtigsten 
Anlaufstellen für mögliche Kostenübernahmen vorstellen.

Öffentliche Sozialhilfe

Die öffentlichen Träger der Sozialhilfe (z. B. Bezirksämter) können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten übernehmen – basierend auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:

SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung

SGB XII – Sozialhilfe (insbesondere §§ 53 ff., 75 ff.)

Eingliederungshilfeverordnung (§ 60 SGB XII)

Persönliches Budget (§ 29 Abs. 2 SGB IX)

Öffentliche Jugendhilfe

Auch die Jugendhilfe kann eine wertvolle Unterstützung bieten – insbesondere bei:

Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)

Hilfe zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII)

Weitere Möglichkeiten

In vielen Fällen können auch Vereine, Stiftungen oder Sponsoren bei der Finanzierung helfen – besonders bei individuellen Förderbedarfen.

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